<< zurück IOTN, Richmond (Manchester)
- der IOTN ist ein klinischer Index zur Einschätzung der kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit.
- Anforderungen an medizinische Indices:
- klinische Gültigkeit und Zuverlässigkeit
- Objektivität und Lieferung von quantitativen Daten, welche analysiert werden können
- schnell zu erheben
- akzeptabel für Patient und Behandler
- direkt am Patienten anzuwenden (oder in leichter Modifikation an Gipsmodellen)
74 Zahnärzte haben sich an der Validierung beteiligt.
- siehe: PAR-Index: speziell für die Modellanalyse entwickelt; Beide Indices sind von Gruppen britischer Kieferorthopäden entwickelt worden.
- wichtigste Ziele der kieferorthopädischen Therapie (British Dental Association, 1954):
- Verbesserung der physikalischen Funktion
- Prophylaxe gegen Gewebedestruktionen
- Korrektur ästhetischer Beeinträchtigungen
- kontrovers diskutiert:
- Kariesprophylaxe
- Parodontalprophylaxe
- Kiefergelenk-Prophylaxe
- Der IOTN vereinigt ästhetische Komponenten und Komponenten der dentalen Gesundheit:
- ästhetische Komponenten (AC)
- Komponenten der dentalen Gesundheit (DHC)
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Ästhetische Komponenten (AC)
- Anhand einer Fotoserie von 10 Farbfotografien wird der Grad der 'dentalen Attraktivität' beurteilt.
- Der Patient soll an der subjektiven Einschätzung beteiligt werden.
- Grad 1 = ästhetisch beste Anordnung der Dentition
- Grad 10 = ästhetisch schlechteste Anordnung der Dentition
- Grad 1-4 = kein oder nur geringer Behandlungsbedarf
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- Grad 5-7 = moderater oder grenzwertiger Behandlungsbedarf
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- Grad 8-10 = Behandlungsbedarf
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Die Beurteilung an
einfarbigen Gipsmodellen oder
Schwarz-Weiß-Fotos hat den Vorteil, dass die Einschätzung nicht durch die Mundhygiene, den Parodontalzustand und evtl. Zahnverfärbungen beeinflusst wird (bei intraoraler Beurteilung nicht davon beeinflussen lassen!).
Komponenten der dentalen Gesundheit (DHC)
- basiert auf dem Index des 'Swedish Medical Health Board' (Linder Aronson, 1974)
- Es werden 5 Grade unterschieden.
- Grad 1 = kein Behandlungsbedarf (z. B. Kontaktpunktverlagerungen von weniger als 1 mm)
- Grad 5 = Behandlungsbedarf (z. B. LKG-Spalten oder neg. sag. Stufen größer als 9 mm)
Es wird immer nur das am stärksten ausgeprägte okklusale Merkmal vermerkt.
Die hierarchische Skala hat zwei Absichten:
- Die Dentition wird in einer systematischen Weise begutachtet und somit sichergestellt, dass alle relevanten Okklusionsanomalien erfasst werden.
- Wenn zwei oder mehrere okklusale Anomalien denselben DHC-Grad erreichen, wird der schwerste Befund verzeichnet.
Hierarchische Skala:
- Fehlende Zähne (inklusive nicht angelegter, verlagerter und impaktierter Zähne)
- Overjets (inklusive umgekehrter sagittaler Überbisse)
- Kreuzbisse
- Kontaktpunktverlagerungen
- Overbites (inklusive offene Bisse)
Akronym als Merkhilfe:
FOKKO
Grad 1 |
keine Behandlungsnotwendigkeit |
Grad 2 |
geringe Anomalie, keine Behandlungsnotwendigkeit |
Grad 3 |
grenzwertige Behandlungsnotwendigkeit |
Grad 4 |
Behandlungsnotwendigkeit |
Grad 5 |
Behandlungsnotwendigkeit |
Grad 1: keine Behandlungsnotwendigkeit
1. extrem geringe Malokklusion mit Kontaktpunktverlagerungen von weniger als 1 mm
Grad 2: geringe Anomalie, keine Behandlungsnotwendigkeit
2.a Overjet > 3,5 mm und ≤ 6 mm (bei kompetentem Lippenschluss)
2.b umgekehrter Overjet zwischen 0 und ≤ 1 mm
2.canteriorer oder posteriorer Kreuzbiss mit ≤ 1 mm Diskrepanz zwischen RKP und IKP
2.d Kontaktpunktverlagerungen > 1 mm und ≤ 2 mm
2.e anteriorer oder posteriorer offener Biss > 1 mm und ≤ 2 mm
2.f vergrößerter Überbiss von ≥ 3,5 mm (ohne Gingiva-Kontakt)
2.g Klasse II- oder Klasse III-Okklusion ohne weitere Anomalien (bis zu einer halben Prämolarenbreite)
Grad 3: grenzwertige Behandlungsnotwendigkeit
3.a Overjet > 3,5 mm und ≤ 6 mm (inkompetenter Lippenschluss)
3.b umgekehrter Overjet zwischen 1 und ≤ 3,5 mm
3.c anteriorer oder posteriorer Kreuzbiss mit > 1 mm und ≤ 2 mm Diskrepanz zwischen RKP und IKP
3.d Kontaktpunktverlagerungen > 2 mm und ≤ 4 mm
3.e lateral oder anterior offener Biss > 2 mm und ≤ 4 mm
3.f tiefer Überbiss mit Gingiva-Kontakt oder Kontakt mit der palatinalen Mundschleimhaut (aber ohne Trauma)
Grad 4: Behandlungsnotwendigkeit
4.h wenig ausgeprägte Hypodontie, welche präprothetische Kieferorthopädie oder einen kieferorthopädischen Lückenschluss erfordert, um einer prothetischen Versorgung vorzubeugen
4.a Overjet > 6 mm und ≤ 9 mm
4.b umgekehrter Überbiss > 3,5 mm (ohne Kau- und Sprachprobleme)
4.m umgekehrter Überbiss > 1 mm und ≤ 3,5 mm (mit Kau- oder Sprachprobleme)
4.c anteriorer oder posteriorer Kreuzbiss mit > 2 mm Diskrepanz zwischen RKP und IKP
4.l posteriorer lingualer Kreuzbiss ohne funktionellem okklusalem Kontakt in einem oder beiden bukkalen Segmenten
4.d schwere Kontaktpunktverlagerungen > 4 mm
4.e extremer lateral oder anterior offener Biss > 4 mm
4.f vergrößerter und vollständiger Überbiss mit gingivalem oder palatinalem Trauma
4.t teilweise durchgebrochene Zähne, gekippt und impaktiert gegen angrenzende Zähne
4.x Existenz überzähliger Zähne
Grad 5: Behandlungsnotwendigkeit
5.i behinderter Zahndurchbruch (3. Molaren), dem Engstände zuzuschreiben sind, Verlagerungen, überzählige Zähne, zurückgehaltene Milchzähne und alle pathologischen Gründe
5.h ausgeprägte Hypodontie mit restaurativen Auswirkungen (mehr als 1 Nichtanlage in jedem Quadranten), welche präprothetische Kieferorthopädie erfordert
5.a vergrößerter Overjet > 9 mm
5.m umgekehrter Überbiss (pos. sag. Frontzahnstufe) > 3,5 mm mit kaufunktionellen Problemen und Sprachstörungen
5.p Lippen- und Gaumenspalten und andere kraniofaziale Anomalien
5.s retinierte Milchzähne
Weiterführende Artikel
> Kieferorthopädische Einschätzung von Dysgnathiegrad und Therapieerfolg (PAR-Index)